Außentüren in Fluchtwegen nach Produktnorm EN 14351-1.
Es handelt sich hier in der Regel um 1- bzw. 2-flüglige Außentüren die als Notausgangstüren nach EN 179 oder als Paniktüren nach EN 1125 eingesetzt werden. Diese Türen müssen als zusätzliche Eigenschaft die „Fähigkeit zur Freigabe“ erfüllen. Die verwendeten Beschläge (Schlosssystem/Bänder/Türdrücker) müssen vom Hersteller in Kombination mit dem verwendeten Profilsystem geprüft sein. Der Hersteller der Tür als Gesamtprodukt muss ebenfalls durch eine Fremdüberwachung durch eine Notifizierte Zertifizierungsstelle qualifiziert sein. Die werkseigene Produktionskontrolle bildet die Grundvoraussetzung. Nun kann die CE-Kennzeichnung erfolgen.
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